Zahlungsmethoden
So bezahlen Sie Ihre Rechnung
Bezahlen Sie Ihre Energierechnung bequem und papierlos – per eBill direkt im E-Banking, per E-Mail-Rechnung, per Lastschrift oder in Raten.
Häufig gestellte Fragen
Sie erhalten alle zwei Monate, also sechsmal im Jahr, eine Rechnung von uns.
- Davon sind fünf Rechnungen Akontorechnungen. Diese orientieren sich an Ihrem Vorjahresverbrauch.
- Die sechste Rechnung basiert auf dem Zählerstand, den wir einmal pro Jahr ablesen. Sie bildet zugleich die Abrechnung mit der Differenz zwischen dem Betrag der Akontorechnungen und Ihrer effektiv verbrauchten Energie- und Wassermenge.
- Ausnahme Gemeinde Leuzigen: Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise mit drei Akontorechnungen und einer Abrechnung. Die Kehrichtgebühren werden im vierten Quartal verrechnet.
- Ausnahme Gemeinden Lüterkofen-Ichertswil und Lüsslingen: Die Abrechnung erfolgt quartalsweise anhand der effektiven Verbrauchswerte.
Wenn bei Ihnen ein Smart Meter installiert ist, erhalten Sie quartalsweise eine Rechnung auf Basis Ihres tatsächlichen Energie- und Wasserverbrauchs. Die Akontorechnungen entfallen in diesem Fall. Sie bezahlen somit jeweils den effektiv gemessenen Verbrauch und nicht einen auf dem Vorjahresverbrauch basierenden Akontobetrag. Eine zusätzliche jährliche Abrechnung zur Verrechnung von Akontozahlungen und effektivem Verbrauch entfällt ebenfalls.
eBill
Rechnung direkt im E-Banking prüfen und freigeben, ohne Zahlen abzutippen. Kostenlos, mit allen Schweizer Banken.
Rechnung per E-Mail
Wünschen Sie Ihre Rechnung künftig per E-Mail? Kontaktieren Sie unser Kundencenter:
Lastschrift (LSV/Debit Direct)
Rechnungsbetrag automatisch abbuchen lassen. Hinweis: LSV wird per 30.09.2028 eingestellt.
Ratenzahlung
Offenen Betrag in Raten begleichen – Zahlungsplan gemeinsam vereinbaren.
Stimmt etwas mit Ihrer Rechnung nicht?
Stellen Sie Unstimmigkeiten bei der Akontorechnung fest, teilen Sie uns dies innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung mit. Eine Beschwerde gegen die Akontorechnung kann nicht gemacht werden. Gegen die Abrechnung kann innert 10 Tagen bei der Regio Energie Solothurn Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und zu begründen. Auf der Rechnung können Positionen aufgelistet sein, welche die Regio Energie Solothurn im Auftrag Dritter in Rechnung stellt. Sollte die Beschwerde eine solche Position, also eine Leistung von Dritten betreffen, so leiten wir diese direkt an die zuständige Stelle zur Beantwortung weiter. Die Regio Energie Solothurn weist darauf hin, dass für die Beurteilung der Höhe der Elektrizitätsnetznutzungstarife
sowie der Elektrizitätstarife die Elektrizitätskommission des Bundes (EICom) zuständig ist. Auf Beschwerden, welche die Höhe der Elektrizitätsnetznutzungstarife und der Elektrizitätstarife betreffen, kann deshalb nicht eingetreten werden.
Hilfreiche Informationen
Wohnungswechsel und Handänderungen sind uns mindestens 30 Tage zum Voraus schriftlich, per E-Mail (kundencenter@regioenergie.ch) oder über das Onlineformular unter www.regioenergie.ch/umzugsmeldung zu melden. Im Unterlassungsfalle haftet der Kunde bzw. die Kundin für den Energieverbrauch bis zur Meldung.
Kontoverbindung für Überweisungen von ausserhalb der Schweiz:
IBAN CH71 0076 1648 4923 8200 1
BIC KBACH22
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Gerne helfen wir Ihnen weiter.